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E-Rechnung - wie gibt man unzählbare Leistungen an? (Menge/Einheit)

1 Person fragt sich das

Hallo ihr Lieben,

ich bin freiberufliche Lektorin und dadurch auch von der E-Rechnung betroffen. An sich finde ich die Idee ja nicht schlecht, nur was mich massiv stört und mir Kopfzerbrechen bereitet ist die Pflichtangabe zur Menge und Einheit. Als Lektorin verkaufe ich ja keine Artikel die z. B. pro Stück abgerechnet werden, sondern fixe Dienstleistungen.

Ein Beispiel:

Das Lektorat eines Romans wird in Auftrag gegeben. Ich verlange pro Normseite 6 Euro. Bei 300 Normseiten wären das 1800 Euro plus USt.

Bislang gebe ich das an als "Beschreibung" - Lektorat / "Normseiten" - 300 / "Preis pro Normseite" - 6 Euro / "Betrag" - 1800 Euro + dann noch der Kram für die USt.

Die andere Möglichkeit ist, pro Wort abzurechnen. Also z. B. pro Wort 0,01 Euro. Bei 180.000 Wörtern wären das dann wieder die 1800 Euro plus USt. (Zahlen reine Beispielangaben, damit die Frage weniger abstrakt wirkt)

In der E-Rechnung muss ich aber zwingend eine "Menge" und eine "Einheit" angeben. Wie soll ich das machen? Von den zulässige Einheiten (siehe Link) klingt keine für mich logisch.

apps.datev.de­/help-cent­…ts/1020477

Hab ich einfach einen Knoten im Hirn oder kann mir jemand erklären, wie ich das für meine Kunden transparent und nachvollziehbar auch in der E-Rechnung abbilden kann?

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5 Antworten

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Hallo Andrea,
ich verwende bisher Taxpool und kann dort pro 1000 Zeichen oder pro Seite meine Preise berechnen. Beim Seiten- oder Zeilenpreis entspricht 1 (Norm-) Seite (bzw. 1 Zeile) 1 Stück, ist doch vollkommen normal. In Taxpool kann ich die "Einheit" als Seite, Normseite oder Zeichen festlegen.
Bei der Berechnung nach 1000 Zeichen (oder Wörtern) lässt sich der Preis pro 1000 Zeichen (oder Wörter) mit X € festlegen. Dann ist die Einheit in der Rechnung Zeichen.
Wenn das alles nicht möglich ist, ist die Einheit eben Stunden oder Minuten, geht auch.
Jedenfalls müssen die Rechnungen nun immer so gestellt werden. Die Einheit Stück muss es ja in jedem Rechnungsprogramm geben, die wird dann halt verwendet.
Selbst "1 Stück" als Artikel "Pauschale für Korrektur" etc. ist möglich.
Ist halt eine Umgewöhnung, aber das geht schon.

Nora Richter
Nora Richter
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Für Wörter gibt es z.B. die Einheit D68 "number of words". Beschreibung:
"A unit of count defining the number of words."

Für Seiten:
Einheit: ZP "page"
Beschreibung: A unit of count defining the number of pages.

Wenn man die richtige Rechnungssoftware nimmt, kann man das einstellen. Schau mal in mein Profil, da findest Du die Rechnungssoftware von uns.

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Hier nochmal die Kandidaten:

  • der Code "LS" (Lump Sum) steht für einen Pauschalbetrag, wäre für unzählbares/pauschales passend meine ich
  • der Code "NAR" (Number of Articles) passt auch als "Menge"

Diese dann jeweils mit der Mengenangabe 1 kombinieren.

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Ich mache noch keine E-Rechnung, aber in meinem Buchhaltungsprogramm, wo man das zumindest bald anhaken kann, gibt es die Option "pauschal" und da kann man dann auch "1 Stück" von verkaufen. So stelle ich alle Dienstleistungen in Rechnung die nicht rein nach Stunde oder Stück berechnet werden, sondern eben pauschal.

Katja
Katja
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Ich teste gerade Papierkram als Rechnungstool. Da habe ich als Einheit "Festpreis" und Menge 1 mit Preis XY € geschrieben. Das hat die Eingabemaske akzeptiert. "Pauschal" ist natürlich auch eine gute Einheit.

Katrin
Katrin
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