Zum Inhalt springen
Mitglied werden

E-Rechnung - wie gibt man unzählbare Leistungen an? (Menge/Einheit)

1 Person fragt sich das

Hallo ihr Lieben,

ich bin freiberufliche Lektorin und dadurch auch von der E-Rechnung betroffen. An sich finde ich die Idee ja nicht schlecht, nur was mich massiv stört und mir Kopfzerbrechen bereitet ist die Pflichtangabe zur Menge und Einheit. Als Lektorin verkaufe ich ja keine Artikel die z. B. pro Stück abgerechnet werden, sondern fixe Dienstleistungen.

Ein Beispiel:

Das Lektorat eines Romans wird in Auftrag gegeben. Ich verlange pro Normseite 6 Euro. Bei 300 Normseiten wären das 1800 Euro plus USt.

Bislang gebe ich das an als "Beschreibung" - Lektorat / "Normseiten" - 300 / "Preis pro Normseite" - 6 Euro / "Betrag" - 1800 Euro + dann noch der Kram für die USt.

Die andere Möglichkeit ist, pro Wort abzurechnen. Also z. B. pro Wort 0,01 Euro. Bei 180.000 Wörtern wären das dann wieder die 1800 Euro plus USt. (Zahlen reine Beispielangaben, damit die Frage weniger abstrakt wirkt)

In der E-Rechnung muss ich aber zwingend eine "Menge" und eine "Einheit" angeben. Wie soll ich das machen? Von den zulässige Einheiten (siehe Link) klingt keine für mich logisch.

apps.datev.de­/help-cent­…ts/1020477

Hab ich einfach einen Knoten im Hirn oder kann mir jemand erklären, wie ich das für meine Kunden transparent und nachvollziehbar auch in der E-Rechnung abbilden kann?

Kommentar schreiben
Abbrechen

Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?

Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden

4 Antworten

Akzeptierte Antwort

Hallo Andrea,
ich verwende bisher Taxpool und kann dort pro 1000 Zeichen oder pro Seite meine Preise berechnen. Beim Seiten- oder Zeilenpreis entspricht 1 (Norm-) Seite (bzw. 1 Zeile) 1 Stück, ist doch vollkommen normal. In Taxpool kann ich die "Einheit" als Seite, Normseite oder Zeichen festlegen.
Bei der Berechnung nach 1000 Zeichen (oder Wörtern) lässt sich der Preis pro 1000 Zeichen (oder Wörter) mit X € festlegen. Dann ist die Einheit in der Rechnung Zeichen.
Wenn das alles nicht möglich ist, ist die Einheit eben Stunden oder Minuten, geht auch.
Jedenfalls müssen die Rechnungen nun immer so gestellt werden. Die Einheit Stück muss es ja in jedem Rechnungsprogramm geben, die wird dann halt verwendet.
Selbst "1 Stück" als Artikel "Pauschale für Korrektur" etc. ist möglich.
Ist halt eine Umgewöhnung, aber das geht schon.

Nora Richter
Nora Richter
Kommentar schreiben
Abbrechen

Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?

Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden

Akzeptierte Antwort

Hier nochmal die Kandidaten:

  • der Code "LS" (Lump Sum) steht für einen Pauschalbetrag, wäre für unzählbares/pauschales passend meine ich
  • der Code "NAR" (Number of Articles) passt auch als "Menge"

Diese dann jeweils mit der Mengenangabe 1 kombinieren.

Kommentar schreiben
Abbrechen

Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?

Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden

Akzeptierte Antwort

Ich mache noch keine E-Rechnung, aber in meinem Buchhaltungsprogramm, wo man das zumindest bald anhaken kann, gibt es die Option "pauschal" und da kann man dann auch "1 Stück" von verkaufen. So stelle ich alle Dienstleistungen in Rechnung die nicht rein nach Stunde oder Stück berechnet werden, sondern eben pauschal.

Katja
Katja
Kommentar schreiben
Abbrechen

Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?

Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden

Akzeptierte Antwort

Ich teste gerade Papierkram als Rechnungstool. Da habe ich als Einheit "Festpreis" und Menge 1 mit Preis XY € geschrieben. Das hat die Eingabemaske akzeptiert. "Pauschal" ist natürlich auch eine gute Einheit.

Katrin
Katrin
Kommentar schreiben
Abbrechen

Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?

Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden

Anmeldung benötigt

Um eine Frage zu beantworten, melde dich bitte zunächst an.
Wenn du noch kein Konto hast, kannst du dich hier kostenlos registrieren.

Antwort zu dieser Frage schreiben
      Alle Angaben verstehen sich ohne Gewähr, unabhängig ob Fragen von Mitarbeitern oder Mitgliedern beantwortet werden.
      Zu keiner Zeit findet eine rechtsverbindliche Beratung statt.
      Zum Seitenanfang

      #

      #
      # #