Bei öffentlichen Auftraggebern besteht ja bereits E-Rechnungspflicht, allerdings erst ab 1.000 Euro Rechnungsbetrag.
Bis zum 31.12.2027 können auch im B2B-Bereich weiterhin "sonstige Rechnungen" verschickt werden. Dieser Begriff umfasst insbesondere Papierrechnungen und PDF-Rechnungen.
Ab dem 1.1.2027 gilt diese Ausnahme aber nur noch für Unternehmen oder Selbständige mit weniger als 800.000 Euro Jahresumsatz.
Wichtig ist allerdings: Eine Ausnahme erfordert in jedem Fall die Zustimmung der Rechnungsempfänger. Die sollte man also diesbezüglich befragen. Jedes Haus wird da seine eigene Politik betreiben. Man kann hoffen, dass die Volkshochschulen flexibel bleiben, da sie ja viel mit Freiberuflern und Gelegenheitsdozenten arbeiten.
Ab dem 1.1.2028 sind dann im B2B-Bereich alle Ausnahmen beendet - bis auf die Kleinbetragsrechnungen von maximal 250 Euro brutto.
Zu beachten ist auch: Alle Beteiligten im B2B-Bereich müssen schon ab dem 1.1.2025 E-Rechnungen empfangen können. Hierfür wird es bestimmt kostenlose "Viewer" geben, wie z.B. den hier: www.verband-e-rechnung.org/news/bran…ht-online
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