Eventuell auch prüfen, ob die Voraussetzungen ab dem III. Quartal grundsätzlich neu festgesetzt wurden und die VZ für das IV. Quartal um € 300 höher sind als die des III. Quartals. Im Zweifel beim Finanzamt nachfragen. Wenn die Selbstständigkeit bei einem anderen Finanzamt veranlagt wird als die Einkommensteuer, kann auch die Anpassung der Vorauszahlung übersehen worden sein.
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