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Meine Einkommensteuer-Vorauszahlung für den September ist nicht um die 300 Euro Energiepreispauschale gemindert.

1 Person fragt sich das

Hat das Finanzamt einen Fehler gemacht?

Mitgliederfrage (via VGSD)
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2 Antworten

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Eventuell auch prüfen, ob die Voraussetzungen ab dem III. Quartal grundsätzlich neu festgesetzt wurden und die VZ für das IV. Quartal um € 300 höher sind als die des III. Quartals. Im Zweifel beim Finanzamt nachfragen. Wenn die Selbstständigkeit bei einem anderen Finanzamt veranlagt wird als die Einkommensteuer, kann auch die Anpassung der Vorauszahlung übersehen worden sein.

Ilona Nitzsche
Ilona Nitzsche
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Akzeptierte Antwort

Hast oder hattest du vielleicht noch eine Tätigkeit als Angestellte/r in diesem Jahr - und wenn es nur einen Monat lang war? Dann hat nämlich die Abrechnung über diese Anstellung den Vorrang. Wie einige Fragen hier zeigen, kommt es nicht darauf an, dass dir die 300 Euro auch wirklich vom Arbeitgeber erstattet werden. Schlimmstenfalls kommst du erst mit der Einkommensteuererklärung 2022 an die EPP.

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