Das wäre auch mein Verständnis: Anstellung hat Vorrang und schließt unabhängig vom Umfang die Ermäßigung der Einkommensteuer-Vorauszahlung aus.
Dass in deinem konkreten Fall (keine Lohnsteuer) keine Auszahlung durch den Arbeitgeber möglich ist, wusste ich nicht.
In jedem Fall sollte zeitverzögert im Rahmen des Einkommensteuerbescheids 2022 die Abrechnung stattfinden, eigentlich auch komplett ohne ein Zutunn von dir nach meinem Verständnis.
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