Update zu meinen Fall:
1. Ich habe die Bitte erhalten auf folgende Fragethemen zu antworten und habe das auch gemacht: "zur Coronabedingtheit Ihres Umsatzeinbruches" ! Betroffen von welchen Staatlichen Maßnahmen? von welchen Branchenweiten Schwierigkeiten? von welchen Unternehmensindividuellen Auswirkungen?
2. Darauf hin habe ich die Antwort erhalten, dass meine Ausführungen anscheinend nicht ausreichend seien und die Möglichkeit noch mal zu antworten bekommen. Jetzt wird es undurchsichtig:
(den exakten Wortlaut finde ich gerade nicht, aber hier das was ich aus dem Schreiben notiert habe) / Grundlegend wird in dem Antwortschreiben auf einen bestimmten Punkt in der FAQ (Nr. 4) verwiesen.
Also öffne ich die FAQ und schaue unter Punkt 4 nach. die Schlagworte die angesprochen werden in der Antwort sind: "kontaktintensiv" und "Handlandungsanleitung". Beide Punkte in der FAQ nicht gefunden. Also habe ich die FAQ als PDF herunter geladen und alle Wörter danach durchsucht. Ohne Treffer. Also habe ich wie folgt geantwortet:
"Vielen Dank. Bevor ich Ihnen ausführlich und erläuternd antworte vorab folgende Bitte: ("Zudem gilt es nicht als kontaktintensiv im Sinne der Handlungsanleitung unter Nr. 4") Bitte teilen Sie mir möglichst genau mit wo und wie ich die Handlungsanleitungen unter Nr. 4 finden und einsehen kann."
3. Die Antwort: "Sehr geehrte Damen und Herren, die Handlungsanleitung unter Nr. 4. (kontaktintensive Dienstleistung); Finden Sie in den FAQ der Coronahilfen. Mit freundlichen Grüßen Die Bewilligungsstelle des Landes Hessen"
4. wieder nachgeschaut, auch unter anderen Coronahilfen (nicht nur die Neuestarthilfe 2022 Q2) und nichts gefunden.
5. bei der hotline angerufen. Service-Desk für Solo-Selbständige:
Service-Hotline +49 30-1200 21034
Servicezeiten Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr
hotline gebeten mir zu helfen die Handlungsanleitungen unter Nr.4 zu finden.
Die Dame sagte mir von Anfang an, sie kenne die FAQ sehr gut, aber diesen Kontext und die Wörter kenne sie nicht.
Sie fragt insgesamt 3 mal Andere und kommt immer wieder zu meinen Gespräch zurück. das ganze dauert ca. 30 Minuten.
beim letzten mal fragt sie mich, ob ich eine schriftliche Rückfrage auf meine Antwort erhalten habe. Ich bestätige ihr das dies korrekt sei.
Darauf hin nennt sie mir sehr viele Stichwörter und Beispiele zum Thema "Kontaktintensiv /Handlungsanleitungen".
Ich bin verwundert und erfreut, da es ja anscheinend doch etwas gibt, dass ich dazu erfahren kann.
daher bitte ich sie, mir die Information zu geben, wo ich das finde, was sie mir gerade aufzählt. Sie sagte mir, so etwas gibt es nicht online. Anscheinend redet sie von etwas das ich nicht einsehen könne.
Ich weiße mehrmals in den 30 Minuten darauf hin, dass die Behörde auf eine FAQ hinweist, das in dieser FAQ aber nichts darüber zu finden ist, worauf sie verweisen möchte. Ich frage sie, rechtlich gesehen, ob es überhaupt möglich ist, dass eine Behörde mich auf einen Punkt Nr. 4 auf eine FAQ verweist, die ich nicht sehen und nicht lesen kann. Wenn sie also für mich nicht existiert, wie kann ich dann Bezug drauf nehmen und mich dazu äußern? besonders wenn es anscheinend drauf hinausläuft dass ich deswegen eine Absage erhalten könnte.
Sie sagte mir freundlich, dass die Hinweise die sie mir gegeben habe für den Kontext relevant seien.
also notierte ich mir diese Hinweise.
6. anstatt der Behörde zu sagen wie blöd sie eigentlich ist und sie darauf hinzuweisen das ihre FAQ auf die sie sich beziehen möchte nicht existiert, habe ich auf Grund der Hinweise der Dame folgende Antwort formuliert:
Nach dem 25.05.22 führten folgende Argumente Kunden zu Absagen & erheblichen Umsatzrückgängen:
In Bezug auf einer an COVID-19 erkrankten Person, starkem Verdacht einer SARS-CoV-2-Infektion oder der Anwesenheit von Personen, die einen engen Kontakt mit einer nachweislich an COVID-19 erkrankten Person hatten.
Mitarbeiter die in Quarantäne mussten.
Kunden, deren Mitarbeiter wegen der umgesetzten 2G- oder 3G-Regeln dem Unternehmen fernblieben.
Aufgrund geltender Hygieneschutzmaßnahmen am Arbeitsplatz (Hauptthema Belüftung) und Homeoffice Möglichkeiten.
In Innenräumen beriefen sich Kunden weiterhin auf das Problem des Tragens einer FFP2-Maske, da der Abstand von mindestens 1,5 m nicht immer eingehalten werden kann und Firmenkunden beriefen sich im Zweifel auf ihr Hausrecht.
Arbeitgeber beriefen sich im Rahmen des Arbeitsschutzgesetz auf erforderliche Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten & arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren.
Auch Kundenindividuelle Schutzmaßnahmen vor SARS-CoV-2 um das Risiko einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 bei der Arbeit zu minimieren & die Sicherheit & Gesundheit der Beschäftigten damit zu wahren.
Das keine Impfung einen 100% Schutz darstellen würde.
Auch wenn die Maßnahmen Aufgehoben wurden, es zu einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 & zu einer Erkrankung kommen könnte.
Dass Ansteckungen zu einem Zeitpunkt passieren, wo noch keine Symptome verspürt werden. Wer sich nicht krank fühlt, kann sich auch nicht freiwillig in Quarantäne begeben & könne so andere anstecken.
Die Vorlage eines tagesaktuellen negativen Corona-Test für alle Beteiligten wurde abgelehnt.
Die Sorge, durch die Lockerungen steige das Risiko für Neuansteckungen & daher lieber Termine verschieben bis mehr Gewissheit bestünde.
Allgemeines Unwohlsein, Unwissenheit & damit verbundene Angst vor einer Infektion als Absagegrund.
Ich berichte mehr, sobald ich eine Antwort erhalten habe. Ob und wie ich die Behörde darauf hinweisen kann/soll, dass es diese FAQ nicht gibt ist noch offen.
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