Die Rentenversicherung stuft alle Fitnesstrainer und Personal-Trainer als rentenversicherungspflichtig ein. Ihre Tätigkeit wird als lehrend angesehen. Es spielt dabei keine Frage, ob Einzelunterricht oder Gruppenunterricht stattfindet. Entscheidend ist, ob du Wissen, Können und Fertigkeiten vermittelst.
Die Expertin erzählt, dass es einige Aerobictrainer geschafft hätten, sich aus der Rentenversicherungspflicht zu befreien, indem sie argumentieren, dass sie keine langfristigen Fortschritte bei den Kunden erzielen, sondern nur einmalige Vorführungen bieten. Es ist jedoch schwierig, diesen Status zu erreichen. Fülle einen Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status nicht allein aus. Hole dir hierfür professionelle Hilfe.
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