Ein Arbeitseinkommen aus einer selbstständigen Tätigkeit bringt das Krankengeld zum Ruhen, sofern dieses während der Arbeitsunfähigkeit anfällt. In der Praxis besteht gerade bei Selbstständigen die Schwierigkeit, dass nicht genau ermittelt werden kann, ob das Arbeitseinkommen während der Arbeitsunfähigkeit weiter bezogen bzw. erzielt wird. Sofern keine verwertbaren Anhaltspunkte hierfür vorhanden sind, wird im Regelfall eine Erklärung des Versicherten als ausreichend angesehen. Hast du deiner KK nicht gemeldet, dass du weiter Arbeitseinkommen während deiner AU beziehst?
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