Nein. Es handelt sich auch nicht um eine Anmeldung, sondern um die Feststellung Ihrer Versicherungspflicht. Allerdings müssen Sie beachten, dass eine Krankenversicherung in Deutschland verpflichtend ist. Wenn sie also derzeit freiwillig gesetzlich versichert sind, führt eine schnelle Prüfung durch die KSK zu geringeren Beiträgen.
Wenn die Schätzung des Einkommens eklatant zu niedrig ist und das bei einer der Prüfungen auffällt, dann gibt es erst eine Verwarnung und Anpassung der zukünftigen Beträge. Bei eklatanten Fehlschätzungen kommt aus zu Bußgeldern.
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