Zum Inhalt springen
Mitglied werden

Frage zur Kleinunternehmerregelung

1 Person fragt sich das

Meine Frage unter der Prämisse der steuerlichen Kleinunternehmerregelung:

Ist es richtig, dass Umsatzsteuer nur dann anfällt, wenn im Vorjahr mindestens 22.000,- Euro Umsatz und im Folgejahr mehr als 50.000,- gemacht wurden?

Anahme: Im Jahr 2022 wurden in dieser Höhe so nicht einschätzbare 33.000,- Euro Umsatz gemacht, im Jahr zuvor ca. 14.000,-. Demnach müsste für das Jahr 2022 keine Umsatzsteuer anfallen. Ist diese Annahme korrekt?

Im Jahre 2023 werden vermutlich 35.000,- bis 40.000,- Euro Gesamtumsatz generiert. Wann muss für das laufende Jahr 2023 dieser Umsatz angemeldet und die entsprechende Umsatzsteuer bezahlt werden?

Vielen herzlichen Dank für Ihre Einschätzung.

Kommentar schreiben
Abbrechen

Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?

Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden

1 Antwort

Akzeptierte Antwort

Die Kleinunternehmerregelung verstehe ich folgendermaßen - ohne allerdings Missverständnisse meinerseits ganz ausschließen zu können.

Das Jahr X, in dem man erstmals 22.000 Umsatz überschreitet, darf man noch einmal die Regelung in Anspruch nehmen, es sei denn, dass man über 50.000 Euro Umsatz kommt.

Im Jahr X+1 jedoch wird man umsatzsteuerpflichtig, so oder so. Denn die Kleinunternehmerregelung hat zwei Bedingungen (Vorjahr < 22.000, aktuelles Jahr < 50.000) von denen die erste nun nicht mehr erfüllt ist.

Im vorliegenden Fall kann bei 14.000 Euro Umsatz im Jahr 2022 und 40.000 Euro Umsatz im Jahr 2023 die Kleinunternehmerregelung auch für 2023 in Anspruch genommen werden. 2024 ist der Umsatz dann aber umsatzsteuerpflichtig, 2023 aber noch nicht.

Wenn man nahe an den Grenzwerten liegt, kann es sinnvoll sein, Rechnungen für Leistungen am Jahresende erst im Folgejahr zu stellen, z.B. um in diesem Jahr unter 22.000 oder 50.000 zu bleiben.

Wer in diesem Jahr noch die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt und dann überraschenderweise doch über 50.000 Euro Umsatz kommt, muss auf einmal die Rechnungen des ganzen Jahres neu ausstellen, diesmal mit ausgewiesener Mehrwersteuer.

Es kann übrigens sinnvoll sein, auf die Kleinunternehmerregelung von Anfang an ganz zu verzichten, wenn man in der Gründungsphase viele Investitionen hat und/oder gewerbliche Mieten zahlt. Denn dann kann man die Umsatzsteuer, die auf die Einkäufe anfallen, absetzen. Da muss man ein bisschen rechnen, was sich mehr lohnt: mit oder ohne Kleinunternehmerregelung.

Kommentar schreiben
Abbrechen

Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?

Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden

Anmeldung benötigt

Um eine Frage zu beantworten, melde dich bitte zunächst an.
Wenn du noch kein Konto hast, kannst du dich hier kostenlos registrieren.

Antwort zu dieser Frage schreiben
      Alle Angaben verstehen sich ohne Gewähr, unabhängig ob Fragen von Mitarbeitern oder Mitgliedern beantwortet werden.
      Zu keiner Zeit findet eine rechtsverbindliche Beratung statt.
      Zum Seitenanfang

      #

      #
      # #