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Freiberufler - Gewerbeanmeldung notwendig?

3 Personen fragen sich das

Hallo,
von der Stadt bin ich aufgefordert worden eine Gewerbeanmeldung zu machen.
Seit 25 Jahren arbeite ich als freiberuflicher Software-Entwickler, Architekt und -Berater.
Das Ordnungsamt erkennt mich als Freiberufler nicht an, da mein Berufsbild nicht den in der Gewerbeordnung genannten Berufen entspricht. Mein Hinweis auf die Anerkennung meines Finanzamtes wird als nicht relevant bewertet. Meine Frage ist, muss ich die Anmeldung machen? Ich befürchte, dass ich dadurch letztendlich Gewerbesteuer zahlen muss.

Peter Steinbrecher
Peter Steinbrecher
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2 Antworten

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Als Nachtrag zu den Kommentaren, unbedingt auch den Veranstaltungsmitschnitt "Freiberuflich oder gewerblich" mit Dr. Benno Grunewald zu dem Thema anhören, ist höchst aufschlussreich:
www.vgsd.de­/event/exp­…ng-ankommt

Die Intention der Stadt ist klar. Wenn Du das Gewerbe anmeldest, will sie auch Gewerbesteuer. Deswegen würde ich mich immer wehren, wenn möglich.

Nora Richter
Nora Richter
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Akzeptierte Antwort

Ein erster Tipp zur Lösung - die gesetzliche Regelung:

18 Abs. 1 EStG liefert die Antwort. Es ist gesetzlich definiert, wer Freiberufler ist, und damit auch, wer Gewerbetreibender ist.

www.gesetze-im-internet.de­/estg/__18.html..

Es lässt sich auch aus dem allgemeinen Rechtsgrundsatz ableiten, der diese Unterscheidungen auslöste: kann die Kerntätigkeit nur von dem Berufsträger selbst gemacht werden > dann Freiberufler, wie zB bei Architekten, oder kann die Kerntätigkeit auch unproblematisch auf Dritte, oder Subunternehmen, übertragen werden > dann Gewerbetreibender.

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