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Freiberufler im Kontext Scheidung und Ehevertrag

1 Person fragt sich das

Hallo zusammen,

im Kontext meiner angehenden Scheidung bin ich über ein "übles" Thema gestoßen, dass meiner Meinung nach gerade vom VGSD mehr thematisiert werden sollte. Nach einem Erstgespräch mit einem Anwalt zum Thema Ehevertrag bzw. Scheidungsfolgenvereinbarung (=nachträglicher Ehevertrag in einer Ehe, wenn die Scheidung ansteht) sagte mir der Anwalt, dass meine Freiberuflichkeit (ich bin IT-Berater, üblicherweise zu 100% in nur einem Projekt) ein "Unternehmenswert" hätte, der beim Zugewinnausgleich mit eingerechnet werden müsse.

Wenn ich nicht arbeite, kommt rein gar kein Geld rein. Feste Kunden habe ich nicht, genau so wenig habe ich irgendein Gebäude, Maschinen oder sonst was.

Gibt es hier Menschen, die ähnliche Erfahrungen gemacht haben und wie sind diese gelöst worden? Ich habe das Gefühl, dass der Anwalt nur einen möglichst hohen Streitwert haben möchte, um ordentlich abzusahnen.

Viele Grüße,
Marc

Marc
Marc
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