Zum Inhalt springen
Mitglied werden

Freiberufliche Kooperation mit gemeinsamer Rechnung an Auftraggeber (ohne Doppelbesteuerung) möglich?

1 Person fragt sich das

Konkret, wie kann man bei einem größeren Projekt, wo mehrere Freiberufler daran arbeiten, steuerlich optimiert eine gemeinsame Rechnung an den Auftraggeber stellen?
Oder geht es nur über den Weg, dass Freiberufler A die Rechnung an den Auftraggeber stellt und Freiberufler B dann eine Rechnung an Freiberufler A schreibt ? Was wäre wenn beide Freiberufler 1 gemeinsame Rechnung erstellen, tritt dann sofort eine GbR in Kraft?

Vielen Dank.

Jan Braun
Jan Braun
Kommentar schreiben
Abbrechen

Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?

Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden

1 Antwort

Akzeptierte Antwort

Eine GbR könnte sogar in beiden genannten Fällen entstehen, nur ist sie in einem Fall eine Außen-GbR (gemeinsamer Auftritt gegenüber dem Auftraggeber) und im anderen Fall eine Innen-GbR (nur Freiberufler A tritt gegenüber dem Auftraggeber auf, die GbR ist somit nach außen nicht sichtbar). Ein wichtiger Nachteil: Nur noch die Ausgaben der GbR, nicht aber weitere Kosten der Freiberufler im Zusammenhang mit anderen Aufträgen, können beim Vorsteuerabzug geltend gemacht werden. Außerdem haften nun alle Teilnehmer der GbR gemeinsam für alle Forderungen an die GbR.

Sauberer wäre wahrscheinlich die Wahl, dass alle beteiligten Freiberufler getrennte Rechnungen an den Auftraggeber stellen.

Kommentar schreiben
Abbrechen

Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?

Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden

Anmeldung benötigt

Um eine Frage zu beantworten, melde dich bitte zunächst an.
Wenn du noch kein Konto hast, kannst du dich hier kostenlos registrieren.

Antwort zu dieser Frage schreiben
      Alle Angaben verstehen sich ohne Gewähr, unabhängig ob Fragen von Mitarbeitern oder Mitgliedern beantwortet werden.
      Zu keiner Zeit findet eine rechtsverbindliche Beratung statt.
      Zum Seitenanfang

      #

      #
      # #