Eine GbR könnte sogar in beiden genannten Fällen entstehen, nur ist sie in einem Fall eine Außen-GbR (gemeinsamer Auftritt gegenüber dem Auftraggeber) und im anderen Fall eine Innen-GbR (nur Freiberufler A tritt gegenüber dem Auftraggeber auf, die GbR ist somit nach außen nicht sichtbar). Ein wichtiger Nachteil: Nur noch die Ausgaben der GbR, nicht aber weitere Kosten der Freiberufler im Zusammenhang mit anderen Aufträgen, können beim Vorsteuerabzug geltend gemacht werden. Außerdem haften nun alle Teilnehmer der GbR gemeinsam für alle Forderungen an die GbR.
Sauberer wäre wahrscheinlich die Wahl, dass alle beteiligten Freiberufler getrennte Rechnungen an den Auftraggeber stellen.
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