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Freiberufliche Tätigkeit Unternehmensberatung: ist ein Wirtschaftsingenieur Studium gleichwertig zu einem BWL Studium

1 Person fragt sich das

Hallo, ich habe mich seit 2020 als freiberuflich tätig beim Finanzamt angemeldet. Als Tätigkeitsbeschreibung habe ich etwas eingereicht, das eine Vorgehensweise beschreibt Content fürs Marketing zu planen (z.B. zur Erstellung von Webseiten oder Social Media oder Communications). Die Beschreibung läßt sich ohne weiteres als Unternehmensberatung bezeichnen. Deswegen habe ich meinen Uni-Abschluß Diplom-Wirtsch.-Ing. in Kopie mit beigelegt. Nun kommt das Finanzamt zurück, das freiberufliche Unternehmensberater ein BWL Studienabschluss haben müßten lt. ESt. §18 etc., und ein Wirtsch.-Ing. Studium würde das nicht abdecken. Habt ihr Erfahrung/Tipps, wie ich das am besten beantworte, um als "Unternehmensberater" anerkannt zu werden?

Joachim Mayer
Joachim Mayer
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1 Antwort

Akzeptierte Antwort

Eventuell belegen, dass die Tätigkeit als Unternehmensberater auf Wissen (Fächer) im Studium zurückgreift. Es ist wichtig darzulegen, dass man das notwendige Wissen im rahmen des Studiums erworben hat. Viel Erfolg!

Ilona Nitzsche
Ilona Nitzsche
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