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Freiwillig in der GKV, Beitragsberechnung als Angestellter versus als Freiberufler

1 Person fragt sich das

Hallo in die Runde,
ich bin erst seit kurzem freiberuflich tätig und habe den Status der freiwilligen GKV behalten. Im vorherigen Angestelltenverhältnis hatte ich diesen Status durch Überschreiten der BMG. Als Freiberufler werden nun sämtliche Einkünfte aus der Steuererklärung für die Beitragsberechnung herangezogen, was im Angestelltenverhältnis nicht der Fall war, sondern lediglich das Brutto aus Einkünften der nichtselbstständigen Tätigkeit. Dies halte ich für eine Ungleichbehandlung und bitte um Infos und Tipps für Einspruch & Co., sofern mein Kenntnisstand richtig beschrieben ist. Konkret habe ich Aktien zur Sicherung des Lebensunterhaltes verkauft, da ich noch nicht den nötigen Umsatz erziele. Somit werden KV/PV-Beiträge auf den Gewinn fällig, was zu Angestelltenzeiten definitiv nicht der Fall war.
Danke für euren Beitrag und ggf. Aufklärung, Uwe

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1 Antwort

Akzeptierte Antwort

Hallo Uwe,
leider ist das so und da gibt es auch keine rechtlichen Möglichkeiten, das zu verhindern.
KV-Beiträge werden auch auf Zinserträge fällig (Höhe VOR Abzug des Freibetrages) und auf Mieteinnahmen.
Eventuell kannst du durch die Lenkung der Einnahmen erreichen, dass du den Höchstbetrag erreichst und alles über der Beitragsbemessungsgrenze dann nicht KV-pflichtig ist.
Es ist eine der großen Ungerechtigkeiten. Bei Erkrankung erhältst du ab der 7. Woche nicht das Krankengeld, das der Höhe deiner Beiträge entspricht, sondern nur aus Arbeitseinkommen.
Alles Gute dennoch für die Gründung!
Heidi

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