Hallo Uwe,
leider ist das so und da gibt es auch keine rechtlichen Möglichkeiten, das zu verhindern.
KV-Beiträge werden auch auf Zinserträge fällig (Höhe VOR Abzug des Freibetrages) und auf Mieteinnahmen.
Eventuell kannst du durch die Lenkung der Einnahmen erreichen, dass du den Höchstbetrag erreichst und alles über der Beitragsbemessungsgrenze dann nicht KV-pflichtig ist.
Es ist eine der großen Ungerechtigkeiten. Bei Erkrankung erhältst du ab der 7. Woche nicht das Krankengeld, das der Höhe deiner Beiträge entspricht, sondern nur aus Arbeitseinkommen.
Alles Gute dennoch für die Gründung!
Heidi
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