Man darf auch als Einzelunternehmer einen "Fantasienamen" verwenden, solange in der Geschäftsbezeichnung (im Impressum, auf dem Briefbogen, Mail-Signatur etc.) der Inhaber-Name korrekt hinzugefügt wird und solange durch den Fantasienamen kein irreführender Eindruck erweckt wird (z.B. kein "Group", "Gesellschaft für" o.ä. als Fantasiename).
Theoretisch könnte also unter bestimmten Umständen der alte Name als Teil eines Fantasienamens in der Geschäftsbezeichnung weitergeführt werden, sofern es eben nicht zu einer Namensverwirrung kommt.
Das macht aus meiner Sicht aber nur Sinn, wenn der alte Nachname in Kombination mit dem Gewerk eine Besonderheit ist, z.B. eine Alliteration ergibt oder etwas Witziges wie "Abschleppdienst Kleinholz" (gibt es wirklich!) oder z.B. nur die Initialen verwendet werden (z.B. "A-B-Consulting - Anja Musterfrau").
Wie auch andere schon angemerkt haben: warum durch Heirat den Namen ändern? Ich habe das Thema durch - und dann nach der Scheidung wieder zurück. Im Nachhinein ärgert es mich und heute würde ich keinen Ehenamen mehr annehmen. Zum Glück hatte mein Business immer schon einen Fantasienamen. Erst nach mehr als 10 Jahren Selbstständigkeit habe ich den Fantasienamen als e.K. eintragen lassen.
Ansonsten könnte es eine Gelegenheit sein, dem Unternehmen ein neues Erscheinungsbild und einen neuen (Fantasie-)Namen zu verpassen. Das ist langfristig ohnehin sinnvoll, falls man über Vergrößerung, spätere Umfirmierung in eine GmbH oder spätere Nachfolge nachdenkt.
Ein Logo ist nur ein Symbol. Es muss keinen Namen enthalten und kann auch nur aus einer Grafik bestehen. Der Domainname muss auch nicht den vollen Namen enthalten. Er kann genauso gut einfach nur die Dienstleistung beschreiben, eine Ortsangabe enthalten oder eben ein Phantasiename sein.
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