Es gibt noch keine eindeutige Grundsatzentscheidung zu diesem Thema. Wenn du für eine Genossenschaft arbeitest und die Kunden wechseln, kann es schwierig sein, die Sozialversicherung als Scheinselbstständigkeit zu klassifizieren. Wenn du jedoch immer derselbe/n Kund/in hast, könnte es problematisch werden.
Eine andere Möglichkeit besteht darin, eine Anstellung bei der Genossenschaft zu haben, um die Scheinselbstständigkeit zu vermeiden. Dies kann auch aus finanziellen Gründen erfolgen, zum Beispiel wenn du als Freiberufler/in eine Zeit lang wenig verdienst und hohe Krankenversicherungsbeiträge zahlst. In diesem Fall könntest du unter Umständen in die Rentenversicherung einzahlen und von einer geringeren Krankenversicherungsbeteiligung profitieren.
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