Sind die Alterungsrückstellungen gemeint? Definitiv inkludiert ist für Neuversicherte seit 2000 der sogenannte 10 %ige gesetzliche Zuschlag nach § 149 VAG. Dieser Zuschlag wird i.d.R. ab dem 22. Lebensjahr und bis zum 60. Lebensjahr mit dem Ziel erhoben, den Beitrag bei entsprechend langer Vorversicherungszeit ab dem 65. Lebensjahr konstant zu halten. Je nach Vorversicherungszeit und Kostenentwicklung ist ab dem 80. Lebensjahr sogar eine Beitragssenkung möglich. Eine vorherige Beitragssenkung erlaubt der Gesetzgeber nicht.
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