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gesetzliche KK will Nachzahlung, Umsatz wurde aber teilweise mit SGB II-Leistungen verrechnet

2 Personen fragen sich das

Ich bin seit vielen Jahren selbständig tätig und freiwilliges Mitglied in gesetzlichen KKs. Routinemäßig habe ich meiner KK den Steuerbescheid für 2023 geschickt. Jetzt kommt eine sehr große Nachforderung.
Ich habe vom 1.1.2023 bis 30.6.2023 Leistungen "zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB II" erhalten. Ich habe auch in dieser ersten Jahreshälfte Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit gehabt und habe diese Einnahmen dem JobCenter alle ordentlich dokumentiert, gemeldet und abgerechnet; rückwirkend (nach Abrechnung) bekam ich immerhin noch 388,53 €/ Monat vom JobCenter (und diese Starthilfe hatte mir sehr geholfen, immerhin hat das JobCenter auch meine KK-Beiträge bezahlt).
Die Krankenkasse rechnet jetzt mein gesamtes Einkommen aus selbständiger Tätigkeit im Jahr 2023 auf die Monate Juli bis Dezember. Tatsächlich wurde die zweite Jahreshälfte recht gut. Die KK kann nicht wissen, wieviel Einkommen ich in welcher Jahreshälfte erwirtschaftet habe, mein Steuerbescheid weist das nicht aus.
Hat jemand einen Tipp für die Kommunikation mit der Krankenkasse? Ich möchte denen nicht mehr Zahlen und Unterlagen geben, als notwendig. Die KK hat im ersten Halbjahr meine KK-Beiträge vom Jobcenter bekommen, mein "Nebenverdienst" im ersten Halbjahr ist m. E. nicht KK-gebührenpflichtig.
Ich bin für Hinweise aller Art dankbar.

Anonym
Anonym
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3 Antworten

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Ich möchte Euch berichten, wie sich die Auseinandersetzung mit meiner KK entwickelt hat und ich bin sehr begeistert: Sie wollten von mir eine Nachzahlung in Höhe von 1.487,22 € haben (für 2023).
Mit Eurer Hilfe (siehe oben) bin ich in "Widerspruch" gegangen.
Gestern kam Post.
"Unter Berücksichtigung Ihrer bisher gezahlten Beiträge ergibt sich ein Guthaben in Höhe von 628,80 €. Dieses werden wir Ihnen in den nächsten Tagen erstatten."
Ich stelle mir vor, sie haben noch einen anderen Fehler gefunden, ich rechne das jetzt nicht nach.
Mit Wirkung zum 1.11.2024 erhöhen Sie mir den Beitrag, das hatte ich erwartet, das ist in Ordnung.
----
Ich danke Euch und möchte noch eine kleine Ergänzung machen: Ich hatte in Betracht gezogen, meine Mitgliedschaft (ein Jahr ist demnächst um) zu kündigen. Ich weiß, dass in diesem Forum auch Nicht-Mitgliedern selbstverständlich geholfen wird, aber gerne zahle ich nach dieser KK-Geschichte meinen nächsten Jahresbeitrag.

Brigitte
Brigitte
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Die Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler sind bekannt? Siehe: www.gkv-spitzenverband.de­/media/dok­…refrei.pdf Dort heißt es unter § 5 Abs. 2 Satz 2 zum Arbeitseinkommen (= Gewinn aus selbst. Erwerbstätigkeit): "Hiervon abweichend ist das innerhalb eines Kalenderjahres erzielte Arbeitseinkommen, geteilt durch die Zahl der Kalendermonate, in denen es erzielt wurde, dem jeweiligen Beitragsmonat dieses Kalenderjahres zuzuordnen; Zeiten der Beitragsfreiheit nach § 8 Absatz 2 bis 5 sind zu berücksichtigen." Angenommen, du hast 2023 24.000 Euro Gewinn in 12 Monaten erzielt: 24.000 / 12 = 2.000 Euro. Den Beitragsmonaten Juli bis Dezember 2023 sind dann jeweils 2.000 Euro aus der Selbständigkeit der Beitragsberechnung zu Grunde zu legen. Die KK darf also von Juli bis Dezember 2023 nicht 4.000 Euro berücksichtigen. Dann also frist- und formgerecht Widerspruch gegen den Beitragsbescheid einlegen.

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Ein weiterer Grund, endlich mal für eine einheitliche Bürgerversicherung auch bei der Krankenversicherung zu sorgen. Wer so locker mit unserem Grundgesetz (Artikel 3) umgeht, sollte sich nicht wundern, wenn das entsprechende Reaktionen bei den Menschen verursacht. "Verfassungsfeindlich" sind nich immer nur die "Anderen". Mal bei sich selbst zuerst nachschauen wäre hilfreich.

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