Für die GEZ ist es unerheblich, ob ein Unternehmen (hier die GbR) arbeiten kann oder nicht. Sobald ein Unternehmen angemeldet ist, entsteht eine Beitragspflicht für alle GEZ-pflichtigen Geräte (z.B. PC, Notebook, Fernsehen, Autoradio, etc.).
Erst eine Auflösung und Abmeldung des Betriebes führt zum Entfall der Beitragspflicht.
Weitere Infos hier im Merkblatt:
www.rundfunkbeitrag.de/e175/e528…nwohls.pdf
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