Vertrags-Mischformen gibt es, und sie können problematisch sein. Aus rechtlicher Sicht ist es klarer und sinnvoller, bei einem Vertragstyp zu bleiben – Dienstvertrag oder Werkvertrag. Dadurch wird eindeutig geregelt, ob Gewährleistung, Abnahme und Zahlungsmodalitäten gelten. Um Risiken zu vermeiden, sollte der Vertragstyp klar definiert und die potenziellen Risiken verstanden sein, bevor der Vertrag abgeschlossen wird.
Bei Mischformen, z. B. wenn in einem Dienstvertrag Regelungen wie Abnahme oder Gewährleistung auftauchen, entsteht rechtliche Unklarheit. Im Streitfall kann es schwierig werden, zu klären, welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten. Besonders im B2B-Bereich, wo der Grundsatz der Vertragsfreiheit herrscht, können solche Mischverträge für den Berater nachteilig sein.
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