Obwohl es zunächst attraktiv erscheint, nach einem erfolgreichen Statusverfahren eine gutachterliche Stellungnahme einzuholen, die bestätigt, dass alle zukünftigen Auftragnehmer/innen selbstständig sind, birgt dies Risiken. Die gutachterliche Stellungnahme ist unverbindlich. Dennoch kann trotz positiver Einschätzung jederzeit rückwirkend eine Beurteilung als abhängig beschäftigt erfolgen. Das kann zum Beispiel während einer Betriebsprüfung geschehen.
Selbst mit positiven Gutachten besteht keine Sicherheit vor rückwirkenden Feststellungen und Nachforderungen. Die Bedingungen, die darüber entscheiden, ob du Beiträge nachzahlen musst, liegen außerhalb der Kontrolle des Auftraggebers oder der Auftraggeberin.
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