Es gibt klare umsatzsteuerfreie Umsätze, wie beispielsweise Warenlieferungen ins Ausland oder Leistungen von Heilberufen. Diese sind einfach abzugrenzen. Allerdings gibt es auch Leistungen, die steuerfrei gestellt werden. Im Umsatzsteuerrecht gibt es einen eigenen Paragrafen (Paragraf 4), der viele steuerfreie Leistungen auflistet. Hier können Abgrenzungsschwierigkeiten auftreten.
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