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Ein Gründer, mehrere Unternehmen - wie läuft das prinzipiell?

1 Person fragt sich das

Hat jemand (eigene) Erfahrung mit der Gründung mehrerer Unternehmen?
Bin Freiberuflerin und vor fast acht Jahren mit einem Konzept gestartet. Im Lauf der Zeit ergaben sich jedoch immer mehr Ideen. Die passen nicht ins usprüngliche Konzept, wären eher neue, eigene Geschäftsfelder. Nun frage ich mich, was ich daraus machen könnte.

1. Kann eine Einzelperson prinzipiell mehrere Unternehmen führen? (ich gehe davon aus, dass auch andere Geschäftsfelder auf freiberuflicher Basis laufen würden).
2. Würde man als einzelner Freiberufler dann für jedes Unternehmen separat Sozialversicherungsbeiträge zahlen? Oder nur einmal, weil man ja nur eine Person ist? (Keine Mitarbeiter). Wie ist das bei euch?
3. Hauptgefahr wäre m. E. die ausufernde Bürokratie, Verwaltung, Überforderung mit der Orga in Deutschland. Wie habt ihr das für euch gelöst, wenn es mehrere Unternehmen betrifft?

Theoretisch müsste es ja einige unter uns geben, die vom Typ her zu Mehrfachgründungen neigen, viele Ideen haben usw. ;-))) Weil ich niemanden persönlich kenne, frage ich mich, ob das in Deutschland derzeit überhaupt funktionieren kann ... gefühlt funktioniert ja nur noch wenig und sobald man auf externe Dienstleister*innen oder staatliche Infrastruktur angewiesen ist, wird's gern mal schwierig. Wie sind eure Erfahrungen/Einschätzungen, wenn ihr selbst mehrere Unternehmen habt?

Liebe Grüße und danke!
Anna

Anna Kiefer
Anna Kiefer
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3 Antworten

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Prinzipiell kann eine Person so viele Unternehmen betreiben wie sie will.

Wenn es dabei auch Gewerbebetriebe gibt, müssen diese angemeldet werden oder aber du kannst, falls schon ein Gewerbe besteht diese dann erweitern. Bei freiberuflicher Tätigkeit gibt es ja nur die Anmeldung bei dem Finanzamt. Solltest du also deine Tätigkeiten auch nach außen trennen wollen, musst du hier dann eine separate Anmeldung bei Finanzamt vornehmen.

Umsatzsteuer wird für alle Unternehmen in einer Erklärung - bzw. Voranmeldung - zusammen abgegeben. Es kann aber sein, dass das Finanzamt dir für jedes Unternehmen eine extra Steuernummer erteilt. Diese ist für dich dann für die EÜR relevant und für die Rechnungsstellung. Die Umsatzsteuer erklärst du aber unter der "Hauptsteuernummer" - i. d. R., die Steuernummer, die du für dein erstes Unternehmen führst.

Ansonsten, z. B., in der Buchhaltung hast du die Möglichkeit für jedes Unternehmen eine extra Buchhaltung zu erstellen - was aber ein wenig umständlich ist - oder aber du arbeitest mit Kostenstellen. Wenn du ein gutes Buchhaltungsprogramm hast wird dies dort angeboten. Heißt du buchst ganz normal die einzelnen Geschäftsvorgänge, fügts aber zu jeder Buchung eine Kostenstellennummer dazu, durch welche die Zuordnung zu deinem jeweiligen Unternehmen erfolgt.
Die Auswertungen(BWA und SUSA) kannst du dann entsprechend abrufen.
Dies hat auch den Vorteil, dass du gleich eine Umsatzsteuervoranmeldung für alle Unternehmen zusammen abrufen kannst. Darüber hinaus brauchst du dann auch nur ein Geschäftskonto und musst nicht für jedes Unternehmen eines haben - was ja auch mit Kosten verbunden ist. (Ja, dass ginge auch wenn du nicht mit Kostenstellen sondern mit Unterkonten arbeiten würdest, doch mit Kostenstellen ist alles sauberer und mit weniger Arbeit verbunden - gerade wenn die EÜR erstellt werden müssen oder jemand eine Auswertung von nur einem deiner Unternehmen haben möchte).

Bzgl. der Frage der Sozialversicherung. Bei der Sozialversicherung ist die Höhe deiner Gesamteinkünfte relevant. Daher wird hier immer die Einkommenssteuererklärung verlangt. Es werden also die Gewinne aller Unternehmen (minus den Vorsorgeaufwendungen u. a. die dann zu deinen Einkünften führen) automatisch für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge herangezogen. Du musst dort nichts anmelden oder sonst wie tätig werden. Dies gilt natürlich nur, wenn du freiwillig gesetzlich versichert bist.

Viel Glück mit deinen Unternehmen.

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Akzeptierte Antwort

Hallo Anna,
ich habe schon etliche Leute kennengelernt, die mehrere Unternehmen haben. In unterschiedlichen Konstellationen - GmbH, Einzelunternehmen, GbR, Freiberufler... Ich wüsste nicht, was dagegen spricht (außer Zeitmangel).
Ich selbst hatte ein paar Jahre lang nehmen meiner Tätigkeit als selbstständige Unternehmensberaterin ein weiteres Einzelunternehmen (kleiner Online-Shop). Dafür hatte ich ein eigenes Gewerbe angemeldet, eigene Website+Mailadresse+Telefonnummer und die Buchhaltung/Steuern liefen auch separat. Die Umsatzsteuerident-Nummer blieb gleich, da diese personengebunden ist (bei Einzelunternehmern).
Zu den Sozialversicherungsbeiträgen kann ich nichts sagen, da bei mir nicht relevant.
Wenn Du noch Fragen hast, melde Dich gern.

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Ich selbst habe nur ein Unternehmen. Da ich mehrere Weiterbildungen im Bereich BGM absolviert hatte, wollte ich auch als BGM-Berater tätig sein. Zudem hatte ich auch schon mehrere Jahre Erfahrungen als BWL-Trainer und wollte das in einem Unternehmen unter einen Hut bringen. Allerdings habe ich mittlerweile mit meiner Weiterbildung so viel zu tun, dass ich keinen Platz mehr für das BGM habe. Das hat aber nichts damit zu tun, ob man ein oder zwei Unternehmen hat.
Prinzipiell kann es funktionieren, dass man zwei Unternehmen hat. Es macht bei völlig unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern auch Sinn, diese durch die Gründung mehrerer Unternehmen zu trennen. Entkscheidend aber ist, wie zeitaufwendig die Unternehmen sind. Wenn beide Unternehmen einen ganztägigen Einsatz erfordern, macht das wohl eher keinen Sinn, alles machen zu wollen.
Vielleicht konzentrieren Sie sich erst einmal auf eine Sache, versuchen dieses Unternehmen ans Laufen zu bekommen und können dann ja immer noch Ihr Portfolio erweitern, wenn es dann zeitlich möglich ist.
Wie das mit der gesetzlichen Rentenversicherung geregelt ist, kann ich Ihnen so nicht beantworten. Es könnte ja sein, dass man bei dem einen Unternehmen als sozialversicherungspflichtig gilt und bei dem anderen Unternehmen nicht. Hier sollten Sie mal jemanden fragen, der sich mit diesen Fragen auskennt.

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