Prinzipiell kann eine Person so viele Unternehmen betreiben wie sie will.
Wenn es dabei auch Gewerbebetriebe gibt, müssen diese angemeldet werden oder aber du kannst, falls schon ein Gewerbe besteht diese dann erweitern. Bei freiberuflicher Tätigkeit gibt es ja nur die Anmeldung bei dem Finanzamt. Solltest du also deine Tätigkeiten auch nach außen trennen wollen, musst du hier dann eine separate Anmeldung bei Finanzamt vornehmen.
Umsatzsteuer wird für alle Unternehmen in einer Erklärung - bzw. Voranmeldung - zusammen abgegeben. Es kann aber sein, dass das Finanzamt dir für jedes Unternehmen eine extra Steuernummer erteilt. Diese ist für dich dann für die EÜR relevant und für die Rechnungsstellung. Die Umsatzsteuer erklärst du aber unter der "Hauptsteuernummer" - i. d. R., die Steuernummer, die du für dein erstes Unternehmen führst.
Ansonsten, z. B., in der Buchhaltung hast du die Möglichkeit für jedes Unternehmen eine extra Buchhaltung zu erstellen - was aber ein wenig umständlich ist - oder aber du arbeitest mit Kostenstellen. Wenn du ein gutes Buchhaltungsprogramm hast wird dies dort angeboten. Heißt du buchst ganz normal die einzelnen Geschäftsvorgänge, fügts aber zu jeder Buchung eine Kostenstellennummer dazu, durch welche die Zuordnung zu deinem jeweiligen Unternehmen erfolgt.
Die Auswertungen(BWA und SUSA) kannst du dann entsprechend abrufen.
Dies hat auch den Vorteil, dass du gleich eine Umsatzsteuervoranmeldung für alle Unternehmen zusammen abrufen kannst. Darüber hinaus brauchst du dann auch nur ein Geschäftskonto und musst nicht für jedes Unternehmen eines haben - was ja auch mit Kosten verbunden ist. (Ja, dass ginge auch wenn du nicht mit Kostenstellen sondern mit Unterkonten arbeiten würdest, doch mit Kostenstellen ist alles sauberer und mit weniger Arbeit verbunden - gerade wenn die EÜR erstellt werden müssen oder jemand eine Auswertung von nur einem deiner Unternehmen haben möchte).
Bzgl. der Frage der Sozialversicherung. Bei der Sozialversicherung ist die Höhe deiner Gesamteinkünfte relevant. Daher wird hier immer die Einkommenssteuererklärung verlangt. Es werden also die Gewinne aller Unternehmen (minus den Vorsorgeaufwendungen u. a. die dann zu deinen Einkünften führen) automatisch für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge herangezogen. Du musst dort nichts anmelden oder sonst wie tätig werden. Dies gilt natürlich nur, wenn du freiwillig gesetzlich versichert bist.
Viel Glück mit deinen Unternehmen.
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