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Haben die Aussagen im Artikel "Besteht Sozialversicherungspflicht für selbständige Lehrer, Dozenten und Trainer?" vom 05.03.2018 noch Gültigkeit?

2 Personen fragen sich das

Ich benötige eine Aussage, ob ich als Rentnerin für meine nebenberufliche Tätigkeit als Dozentin in einer Nachhilfeschule auch SV-pflichtig bin.

Edeltraud Koch
Edeltraud Koch
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3 Antworten

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Leider ja. Die Frage "Besteht Sozialversicherungspflicht für selbständige Lehrer, Dozenten und Trainer?" wurde mir von sämtlichen Stellen in den letzten Jahren immer mit Ja beantwortet. Das gelte für Fußballtrainer genauso wie für Sprachtrainerinnen oder Deutschlehrer und bezog sich immer auf die Rentenversicherungspflicht ("freiwillig" gesetzlich). Verwiesen wurde immer auf eine Regelung für "Lehrer, Hebammen und Lotsen". Inwieweit das bei Menschen anders ist, die selbst schon in Rente sind, weiß ich leider nicht.

Die Krankenversicherungspflicht besteht meines Wissens nach für alle, unabhängig vom Tätigkeitsbereich. Damit dann also auch für Lehrer, Dozenten und Trainer.

Tatsächlich kann die Rentenversicherungspflicht dazu führen, dass es sich nicht lohnt, eine entsprechende Tätigkeit aufzunehmen. Die Beträge sind ja ungefähr genauso hoch wie die für die Krankenversicherung. Vielleicht wäre es gut, das als Begründung anzugeben, falls Sie sich dagegen entscheiden. Da Lehrer*innen dringend gebraucht werden, ist da ja nicht unerheblich. Und Schulleitungen oder Unternehmen wissen in der Regel nichts über solche Bedingungen für Selbstständige und Honorarkräfte.

Anna Kiefer
Anna Kiefer
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Gibt es hierzu, in den Fragen-Antworten hier im Forum nicht bereits Aussagen? - Ab 58 Jahre änderst sich etwas mit der dt. SV-Pflicht.

Maria Doro Arndt
Maria Doro Arndt
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Ja, Nebeneinkünfte sind auch für eine Rentnerin sozialversicherungspflichtig. Nur im Rahmen eines Minijobs kann man die Option der Rentenversicherung abwählen.

Die Deutsche Rentenversicherung informiert hier über die Zuverdienstgrenzen in der Rente (gute Nachricht: Die sind für die reguläre Rente 2023 weg gefallen):
www.deutsche-rentenversicherung.de­/DRV/DE/Re­…9bf4c2f463

Und hier gibt es eine Broschüre der DRV zum Thema Rente und Krankenversicherung (und Pflegeversicherung), in der auch der Fall der Nebeneinkünfte abgedeckt ist:
www.deutsche-rentenversicherung.de­/SharedDoc­…herung.pdf

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