Ja. Ein Widerspruch hat eine aufschiebende Wirkung auf die Zahlung. Du musst die Zahlung also erst leisten, wenn bei einer erneuten Prüfung die Richtigkeit des Bescheides festgestellt wird. Aber dann hast du auch noch die Möglichkeit gerichtlich gegen diesen Bescheid vorzugehen; und auch da gilt - Zahlung erst nach Urteil - .
Ich schicke dir noch den Link von einer RA-Kanzlei die sich auch auf dieses Thema spezialisiert hat.
www.fieldfisher.com/de-de/ins…-und-klage
Viel Glück.
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