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Hat Widerspruch auf Rückzahlungsforderung von Coronahilfen eine aufschiebende Wirkung?

2 Personen fragen sich das

Ich habe eine Rückzahlungsforderung der IBB für erhaltene Neustarthilfe plus erhalten und fristgerecht Widerspruch eingelegt, aber bislang nach jetzt über 5 Monaten noch keine Antwort erhalten. Heute wäre der Termin, an dem ich zurückzahlen müsste. Meine Frage: hat der Widerspruch eine terminaufhebende Wirkung?

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1 Antwort

Akzeptierte Antwort

Ja. Ein Widerspruch hat eine aufschiebende Wirkung auf die Zahlung. Du musst die Zahlung also erst leisten, wenn bei einer erneuten Prüfung die Richtigkeit des Bescheides festgestellt wird. Aber dann hast du auch noch die Möglichkeit gerichtlich gegen diesen Bescheid vorzugehen; und auch da gilt - Zahlung erst nach Urteil - .

Ich schicke dir noch den Link von einer RA-Kanzlei die sich auch auf dieses Thema spezialisiert hat.

www.fieldfisher.com­/de-de/ins­…-und-klage

Viel Glück.

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