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Hauptberuflich / Nebenberuflich Selbstständig

2 Personen fragen sich das

Hallo,

ich bin hauptberuflich selbstständig und nebenberuflich (weil es mir einfach Spaß macht) noch angestellt. Mein Geld verdiene ich mit meiner Selbstständigkeit und aus finanzieller Sicht bin ich nicht auf meine nebenberufliche Tätigkeit angewiesen.

Als freiwillig gesetzlich Krankenversicherter sieht der Gesetzgeber in diesem Fall (dummerweise und warum auch immer) vor, dass ich die Kosten für meine Krankenversicherung vollständig alleine tragen muss und der Arbeitgeber meiner Nebentätigkeit keine Abgaben entrichten muss - er spart also defacto Geld mit meiner Beschäftigung. Diese Vorgehensweise des Gesetzgebers ist mir vollkommen unverständlich: Warum kann nicht der AG-Anteil genau wie bei allen anderen bezahlt werden und ich stocke den Rest dann einfach auf?

Geht es noch anderen Mitgliedern so wie mir? Vielleicht könnte man sich organisieren und eine Petition anstreben? Oder ist man einfach nur machtlos?

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2 Antworten

Akzeptierte Antwort

Hintergrund ist, dass die nebenberufliche Angestelltentätigkeit nicht zu einer Versicherungspflicht in GKV und SPV führen soll, wenn man hauptberuflich selbständig erwerbstätig ist (§ 5 Abs. 5 SGB V). Damit wird verhindert, dass hauptberuflich Selbständige einfach eine Beschäftigung annehmen, die knapp nicht geringfügig ist und sich damit besonders günstig kranken- und pflegeversichern können, weil nur anhand dieses Entgelts aus der Beschäftigung Beiträge entrichtet werden müssten (vgl. auch Andreas Antwort im umgekehrten Fall).

Die Vorschrift des § 257 SGB V sieht einen Beitragszuschuss des Arbeitgebers für bestimmte Beschäftigte vor, die in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht versicherungspflichtig sind. So erhalten freiwillig versicherte Mitglieder der GKV, die nur wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei sind, von ihrem Arbeitgeber als Beitragszuschuss den Betrag, den der Arbeitgeber bei Versicherungspflicht des Beschäftigten zu tragen hätte (§ 257 Abs. 1 i.V.m. § 249 Abs. 1 oder 2 SGB V). Da du jedoch aufgrund einer hauptberuflich selbständigen Tätigkeit freiwillig gesetzlich krankenversichert bist, erhältst du leider keinen Arbeitgeberzuschuss für den Beitrag zur Krankenversicherung. Hier wäre es wirklich interessant anzusetzen und auf eine Änderung hinzuwirken (Ausdehnung des Arbeitgeberzuschusses ebenfalls bei hauptberuflich Selbständigen mit nebenberuflicher Beschäftigung).

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Akzeptierte Antwort

Hallo,

vorweg: Leider erscheint diene Frage aktuell ohne Namensangabe, weil du Community-Mitglied bist und bei der Anmeldung keinen angegeben hast. Es wäre toll, wenn du den angeben würdest, auch für den Fall, dass sich jemand in Bezug auf deine Petitionsidee mit dir vernetzen möchte.

Nach meinem Verständnis ist es so, dass du als freiwillig Versicherter in der GKV einkommensabhängig (also abhängig von der Höhe des Gewinns) deine Beiträge bezahlen musst, aber mit einer höheren Mindestbemessungsgröße als bei Angestellten, was zu einem monatlichen Mindestbeitrag von rund 200 Euro führt.

Dass du dann als Angestellte/r keine Beiträge zahlen musst, überrascht mich. Ich war bisher davon ausgegangen, dass es umgekehrt ist: Hauptberuflich Angestellte müssen auf die Einnahmen der nebenberuflichen Selbstständigkeit keine Sozialbeiträge bezahlen.

Eine verbindliche Entscheidung darüber trifft auf deinen Antrag hin deine Krankenkasse. Hast du mit ihr darüber gesprochen? Hast du ein konkretes Zahlenbeispiel? – Bleib dann ggf. gerne auch anonym ;)

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