Ein Hinzuverdienst ist nicht förderschädlich und wird auch nicht auf den GZ angerechnet, z.B. durch Kürzung, solange weniger als 15 Stunden gearbeitet wird. Dabei wäre auch die Höhe unverheblich, d.h. diese darf höher sein als die Höhe der Einkünfte durch die selbstständige Tätigkeit.
Mein Rat wäre es, dieses bereits im Vorfeld anzusprechen. Es sollte ja auch ein plausibler Grund vorliegen, warum man überhaupt Zeit für eine Nebentätigkeit hat, wenn man doch gerade dabei ist, eine unternehmerische Tätigkeit aufzubauen,
Grüße,
Markus
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