Ich zitiere mal aus meinem Airbnb-Blogeintrag:
In der Hotelbranche ist seit einiger Zeit und
im Zuge der Flexibilisierung und Digitalisierung
das Angebot von Buerozimmern als Arbeitsplatz im Hotel weit verbreitet;
man spricht hier von "Hoteloffice".
Es bietet gerade bei Beschaeftigten, denen kein geeigneter
eigener Homeofficearbeitsplatz zu Hause zur Verfuegung steht
und die nicht am Firmenarbeitsplatz arbeiten koennen / sollen, Vorteile.
Auch die Trennung von Arbeits- und Privatleben ist relevant.
Man spricht hier auch von "Workspace", "live'in'work", "Buero auf Zeit",
etwa als Tagesoffice.
Ganz wichtig ist es in den Inseraten
zwischen Uebernachtungszimmer und Office-Zimmer zu unterscheiden,
am besten auch deutlich im Inseratstitel.
Wir hatten in der Zeit am Flughafen Muenchen einige
Gaeste, die hatten die Officeinserate gebucht,
aber wollten eigentlich nur uebernachten.
Sie hatten definitiv die Inseratsbeschreibung nicht ordentlich
gelesen.
In diesem Fall hatten wir keine Probleme, da wir die Zweckentfremdung
des Raum duldeten, auch weil dort ein Bett zur Verfuegung stand.
In unserem neuen Haus im Saarland werden die Officezimmer aber definitiv
keine Betten haben und sind nur zum Arbeiten vorgesehen
und werden auch andere Oeffnungszeiten haben, also 8:00 - 18:00
(keine Uebernachtung!).
Insofern ist (vielleicht???) auch ein anderer Umsatz-Steuersatz anzuwenden:
19%, nicht der verguenstigte Uebernachtungssteuersatz von 7%.
Steht doch im Gesetzestext "... Uebernachtung wird mit 7% besteuert ..."
Ich habe dazu eine Anfrage an mein Finanzamt,
die saarlaendische Oberfinanzdirektion, ADAC Rechtsschutz und DeHoGa gestellt.
Ob dieser steuerliche Aspekt in der Abrechnung via Airbnb
vollzogen ist, ist mir noch unklar.
Wichtig ist für das Arbeiten auch helles (500 Lux), gutes Licht,
am besten Tageslicht.
Ergonometrie: wir bieten, was gerade für längeres Arbeiten
auch gesetzlich vorgeschrieben ist, ergonomisch optimierte
Buerotische / Stuehle an.
Um sich von der eventuellen langen Arbeit auch angemessen
ausruhen und entspannen zu koennen,
sind vielleicht Massagestuehle für Gäste anzudenken.
Ich habe z. B. einen solchen in meinem Buero.
Ob ich diesen dann zusaetzlich im Gastoffice anbiete oder
auch die Ruehebaenke im Wintergarten oder die Sauna dort,
muss ich noch ueberdenken und auch ob so eine
Sonderleistung, die außerhalb der gebuchten Airbnb-Office-Leistung
liegt, separat (privat) berechnet und als Extra-Rechnung ausgewiesen wird.
Link: ergonometrier Arbeitsplatz:
DIN für Bürostühle:
www.ergonomie-arbeitsplatz.de/din-norm
DIN 4550: Selbsttätige Sitzhöhenversteller mit Kraftspeicher für Drehstühle und Drehsessel
Siehe auch
www.ihk-nuernberg.de/de/IHK-Ma…anisati....
Auch legt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Richtlinien für den Arbeitsplatz im Hotel vor (incl Raumskizzen).
Z. B. werden die ergonometrischen Gestaltungsklassen
"minimal", "funktional" und "optimal" definiert.
Fachbereichsinfo FBVW-401 der DGUV:
publikationen.dguv.de/widgets/p…ticle/3726
Auch interessant:
Haufe 08.10.2020: Wenn das Hotel zum Arbeitsplatz wird
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