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Ich bin Kleinunternehmer nach § 19 UStG - muss ich trotzdem E-Rechnungen annehmen und schreiben?

1 Person fragt sich das

Ich stelle also keine Umsatzsteuer in Rechnung und kann mir auch keine bezahlte Umsatzsteuer "zurückholen".

Mitgliederfrage (via VGSD)
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2 Antworten

Akzeptierte Antwort

Ja, du musst ab 1.1.25 E-Rechnungen entgegennehmen und ab 1.1.28 auch selbst E-Rechnungen schreiben, wenn der Rechnungsbetrag 250 Euro übersteigt.

Es sind nämlich nicht alle umsatzsteuerfreien Rechnungen ausgenommen, sondern nur wenn die Umsatzsteuerbefreiung in § 4 Nummer 8 bis 29 UStG aufgeführt ist. Darunter fallen zum Beispiel Versicherungsmakler.

Unter www.vgsd.de­/beitrag-p­…link/66460 findest du Antworten auf diese und weitere häufige Fragen und kannst dir damit schnell einen Überblick über die wichtigsten Regelungen verschaffen.

Im dort zitierten Entwurf des BMF-Schreibens zur E-Rechnungspflicht steht unter Randziffer 14: "Die Regelungen zur verpflichtenden Verwendung von E-Rechnungen gelten genauso für (...) Rechnungen (...) die von Kleinunternehmern (§ 19 UStG) ausgestellt werden. (...) Sie gelten auch, wenn der Rechnungsempfänger ein Unternehmer ist, der Kleinunternehmer
(...) ist."

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Akzeptierte Antwort

Kurz und schmerzhaft: Ja. Du musst E-Rechnungen entgegennehmen.
Sofern Du Rechnungen über 250 € Gesamtbetrag schreibst, müssen sie als e-Rechnung erstellt werden.
Die Frage ist hier auch ausführlich beantwortet:
www.vgsd.de­/was-aende­…eberblick
Runterscrollen bis zum Kapitel "Unterliegen Kleinunternehmer der E-Rechnungs-Pflicht".

Nora Richter
Nora Richter
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