Ja, du musst ab 1.1.25 E-Rechnungen entgegennehmen und ab 1.1.28 auch selbst E-Rechnungen schreiben, wenn der Rechnungsbetrag 250 Euro übersteigt.
Es sind nämlich nicht alle umsatzsteuerfreien Rechnungen ausgenommen, sondern nur wenn die Umsatzsteuerbefreiung in § 4 Nummer 8 bis 29 UStG aufgeführt ist. Darunter fallen zum Beispiel Versicherungsmakler.
Unter www.vgsd.de/beitrag-p…link/66460 findest du Antworten auf diese und weitere häufige Fragen und kannst dir damit schnell einen Überblick über die wichtigsten Regelungen verschaffen.
Im dort zitierten Entwurf des BMF-Schreibens zur E-Rechnungspflicht steht unter Randziffer 14: "Die Regelungen zur verpflichtenden Verwendung von E-Rechnungen gelten genauso für (...) Rechnungen (...) die von Kleinunternehmern (§ 19 UStG) ausgestellt werden. (...) Sie gelten auch, wenn der Rechnungsempfänger ein Unternehmer ist, der Kleinunternehmer
(...) ist."
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