Die Antwort gibt § 10 SGB V, in dem die beitragsfreie Familienversicherung geregelt ist. Voraussetzung für die Fami von Familienangehörigen ist u.a., dass Sie kein Gesamteinkommen haben, das regelmäßig im Monat ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des SGB IV überschreitet, derzeit 470 Euro. Es sind eben aber noch weitere Voraussetzungen zu erfüllen, u.a. dürfen Sie im Sinne des Gesetzes nicht hauptberuflich selbständig erwerbstätig sein, auch nicht vorrangig versicherungspflichtig, versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit.
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