Du musst in deinem Erscheinungsbild weiterhin als versicherungspflichtiger Studierender gelten (Zeit und Arbeitskraft überwiegend dem Studium widmen). Dafür wird eine Gesamtschau aller ausgeübten Tätigkeiten, als Studierender, Selbständiger, ggf. noch Arbeitnehmer, usw. vorgenommen. Der GKV Spitzenverband hat sogenannte Grundsätzliche Hinweise herausgegeben, ab wann von einer hauptberuflich selbstständigen Erwerbstätigkeit in ihren Augen auszugehen ist. Relevant sind nebem dem Verdienst auch der zeitliche Aufwand sowie eine etwaige Arbeitgebereigenschaft. Stellt die KK fest, dass eine hauptberuflich selbständige Erwerbstätigkeit vorliegt, gehts in den Status freiwilliges Mitglied und der Beitrag wird entsprechend bemessen.
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