Zum Inhalt springen
Mitglied werden

Ich habe eine Honorargutschrift zuzüglich Umsatzsteuer erhalten. Dabei bin ich von der Umsatzsteuer befreit. Soll ich das melden oder es auf sich beruhen lassen?

1 Person fragt sich das

Der Auftraggeber macht die Abrechnung selbst und überweist zeitnah. Ich möchte ihn nicht verärgern. Aber ich weiß gar nicht, was ich mit der erhaltenen Mehrwertsteuer machen, wie ich sie melden soll.

Mitgliederfrage (via VGSD)
Kommentar schreiben
Abbrechen

Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?

Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden

2 Antworten

Akzeptierte Antwort

Auf jeden Fall klären. U. U. muss ansonsten die Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt werden.

Ilona Nitzsche
Ilona Nitzsche
Kommentar schreiben
Abbrechen

Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?

Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden

Akzeptierte Antwort

Grundsätzlich solltest du immer selber eine Rechnung stellen. Da drin muss dann auch enthalten sein, dass der Betrag keine Umsatzsteuer enthält. Mit entsprechender Begründung. Die schickst du dem Kunden. Das zuviel erhaltene Geld überweist du zurück. Am besten auch schriftl. festhalten. Der Kunde kann keineswegs von sich aus USt zahlen. Hat er auch nichts von.

Fabian Rabe
Fabian Rabe
Kommentar schreiben
Abbrechen

Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?

Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden

Anmeldung benötigt

Um eine Frage zu beantworten, melde dich bitte zunächst an.
Wenn du noch kein Konto hast, kannst du dich hier kostenlos registrieren.

Antwort zu dieser Frage schreiben
      Alle Angaben verstehen sich ohne Gewähr, unabhängig ob Fragen von Mitarbeitern oder Mitgliedern beantwortet werden.
      Zu keiner Zeit findet eine rechtsverbindliche Beratung statt.
      Zum Seitenanfang

      #

      #
      # #