Nein, das ist eine Falschinformation von "heute im Bundestag" (hib), die leider von mehreren Medien übernommen wurde. hib hatte die Antwort der Regierung auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU stark verkürzt wiedergegeben. Was auch an der juristisch korrekten, aber für Journalisten und die Öffentlichkeit schwer verständlichen Formulierung der Antwort lag.
Tatsächlich hatte das Finanzministerium geantwortet: „Für den Empfang einer E-Rechnung reicht die Bereitstellung eines E-Mail-Postfachs aus, sofern zwischen den am Umsatz beteiligten Unternehmen kein anderer elektronischer Übertragungsweg vereinbart wurde“. Und fährt dann fort: „Nach den ... GoBD müssen eingehende elektronische Handels- und Geschäftsbriefe (z.B. E-Rechnungen) auch in elektronischer Form aufbewahrt werden“ und „Die elektronische Aufbewahrung muss den Anforderungen der GoBD entsprechen“ (vgl. www.vgsd.de/beitrag-p…link/66718).
Das bedeutet im Klartext, dass E-Rechnungen nicht nur angenommen, sondern auch revisionssicher archiviert werden müssen. Es setzt also neben dem Postfach mindestens ein revisionssicheres Archiv des Postfach voraus, das den gesamten, aufbewahrungspflichtige Geschäftsunterlagen betreffenden E-Mail-Verkehr über die gesetzliche Aufbewahrungsfrist hin unveränderbar archiviert. Wir haben zu diesem Thema beim VGSD schon mehrere Talks organisiert und technische Lösungen dafür vorgestellt: www.vgsd.de/talk-mits…en#results
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