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Ich möchte einen Mitarbeiter anstellen – was muss ich beachten?

3 Personen fragen sich das

Ich stehe kurz davor, meinen ersten Arbeitnehmer einzustellen, der Mitarbeiter steht schon fest – welche bürokratischen Pflichten muss ich erfüllen?

Mitgliederfrage (via VGSD)
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1 Antwort

Akzeptierte Antwort

Zuerst ist eine Betriebsnummer beim Arbeitsamt zu beantragen. Eine Anmeldung bei einer Berufsgenossenschaft (BG) ist ebenfalls notwendig. Die BG ist abhängig von der Art des Unternehmens.

Dann ist eine Anmeldung der Mitarbeiterin bei einer Krankenkasse durchzuführen, um die monatliche Beitragsnachweise zu übermitteln und auch zu zahlen. Weiterhin muss das Finanzamt informiert werden, dass man Mitarbeiter beschäftigt.

Das "Arbeitgeber Kennzeichen" wird gesetzt und die Lohnsteuer Merkmale der Mitarbeiterin müssen abgerufen werden. Je nach Gehaltshöhe müssen monatliche oder vierteljährliche Lohnsteuer Anmeldung übermittelt werden.

Ilona Nitzsche
Ilona Nitzsche
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