Zuerst ist eine Betriebsnummer beim Arbeitsamt zu beantragen. Eine Anmeldung bei einer Berufsgenossenschaft (BG) ist ebenfalls notwendig. Die BG ist abhängig von der Art des Unternehmens.
Dann ist eine Anmeldung der Mitarbeiterin bei einer Krankenkasse durchzuführen, um die monatliche Beitragsnachweise zu übermitteln und auch zu zahlen. Weiterhin muss das Finanzamt informiert werden, dass man Mitarbeiter beschäftigt.
Das "Arbeitgeber Kennzeichen" wird gesetzt und die Lohnsteuer Merkmale der Mitarbeiterin müssen abgerufen werden. Je nach Gehaltshöhe müssen monatliche oder vierteljährliche Lohnsteuer Anmeldung übermittelt werden.
Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?
Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden