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ist der IFB Zinsanspruch auf Coronahilfen berechtigt?

2 Personen fragen sich das

Ich bin Kleinunternehmerin und habe mit Mühen alle Coronahilfen von insgesamt 7000,00 € pünktlich zurück gezahlt.
Jetzt bekomme ich ein Schreiben von der IFB, dass ich innerhalb von 4 Wochen noch einen Zinsanspruch von 480,03 € zahlen soll und falle aus allen Wolken.
Nicht nur, dass ich nicht gerade in Geld schwimme--aber stand dieser Anspruch igendwo geschrieben ?
Man beruft sich auf § 49 a Abs3 HmbVwVfG
Ich bin richtig empört--man kann innerhalb von 4 Wochen Widerspruch einlegen, aber wird dieser zurück gewiesen darf man noch eine Gebühr bezahlen.
Wie verhaltet ihr euch dazu?

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