Durch die Abführung freiwilliger Sozialversicherungsbeiträge versucht die Universität rechtliche und finanzielle Risiken zu minimieren, falls die Tätigkeit nachträglich als abhängige Beschäftigung eingestuft wird. Die Reaktion der Universität kann als Reaktion auf die restriktivere Rechtsprechung, wie das Musiklehrer-II-Urteil gedeutet werden, da auch Dozierende einer lehrenden Tätigkeit nachgehen.
Für Selbstständige kann es sinnvoll sein, sich darauf einzulassen, um die Zusammenarbeit mit Auftraggebern nicht zu gefährden. Obwohl das Abführen der Beiträge ein Indiz für eine abhängige Beschäftigung sein könnte, dient es hauptsächlich der Vorsorge. Finanziell entstehen für den Selbstständigen keine Nachteile, da die Beiträge vom Auftraggeber abgeführt werden und oftmals auch Ausgleiche gezahlt werden. Letztlich hängt die Entscheidung davon ab, ob man das Angebot des Auftraggebers akzeptieren möchte, um die eigene Auftragslage zu sichern.
Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?
Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden