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In welcher Höhe wird durch die Energipreispauschale die Einkommensteuer-Vorauszahlung herabgesetzt? Was, wenn man keine Vorauszahlungen leisten muss oder diese niedriger als 300 Euro sind?

3 Personen fragen sich das

Ich muss für das III. Quartal meine Einkommensteuervorauszahlung Anfang September entrichten. Werden da dann einfach 300 Euro abgezogen? Oder 300 gekürzt um die auf sie entfallende Einkommensteuer?

In meinem Fall ist es so, dass ich weniger als 300 Euro Vorauszahlung habe, was dann?

Und was wäre, wenn ich keine Vorauszahlung leisten müsste, z.B. weil ich gerade gegründet habe?

Mitgliederfrage (via VGSD)
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1 Antwort

Akzeptierte Antwort

Nach meinem Verständnis wird der an sich fällige Vorauszahlungsbetrag einfach um 300 Euro gemindert. Im Rahmen der Einkommensteuererklärung wird auf diese Einnahme dann die Einkommensteuer berechnet.

Betragen die für den 10. September 2022 festgesetzten Vorauszahlungen weniger als 300 Euro, so mindert die Energiepreispauschale (EPP) die Einkommensteuer-Vorauszahlung auf 0 Euro. Die Vorauszahlung wandelt sich also nicht in eine Erstattung. Den übersteigenden Betrag erhältst du nach Abgabe einer Einkommensteuererklärung dann automatisch vom Finanzamt.

Würdest du keine Einkommensteuer-Vorauszahlungen leisten müssen (weil das Finanzamt keine festgesetzt hat bisher), würdet du die EPP erst im Rahmen der Einkommensteuererklärung gutgeschrieben bekommen.

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