Nach meinem Verständnis wird der an sich fällige Vorauszahlungsbetrag einfach um 300 Euro gemindert. Im Rahmen der Einkommensteuererklärung wird auf diese Einnahme dann die Einkommensteuer berechnet.
Betragen die für den 10. September 2022 festgesetzten Vorauszahlungen weniger als 300 Euro, so mindert die Energiepreispauschale (EPP) die Einkommensteuer-Vorauszahlung auf 0 Euro. Die Vorauszahlung wandelt sich also nicht in eine Erstattung. Den übersteigenden Betrag erhältst du nach Abgabe einer Einkommensteuererklärung dann automatisch vom Finanzamt.
Würdest du keine Einkommensteuer-Vorauszahlungen leisten müssen (weil das Finanzamt keine festgesetzt hat bisher), würdet du die EPP erst im Rahmen der Einkommensteuererklärung gutgeschrieben bekommen.
Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?
Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden