Hallo Christoph,
es ist kein Problem, wenn Du mehrere Betriebsstätten hast. Du musst nur die Umsatzsteuer beider Betriebsstätten in den Voranmeldungen zusammen führen. Ansonsten ist eine oder eventuell auch zwei sogenannte gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung(en) abzugeben. Du schreibst, dass du ab diesem Jahr wieder selbständig eingestuft werden willst. Sofern deine Einkünfte bisher als Gewerbebetrieb (e) erklärt wurden, dürfte dies schwierig werden diese umzuqualifizieren.
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