Bei einer Inlandstätigkeit für ausländische Kunden sind folgende Aspekte wichtig:
Ertragsteuer:
- Grundsätzliche Besteuerung nur im Inland (sog. Betriebsstättenprinzip), keine Besteuerung im Ausland
- Freistellung von eventuellen ausländischen Abzugssteuern nach lokalen Recht ggf. oft nur bei Vorlage sogenannter steuerlicher Ansässigkeitsbescheinigungen nach dem Doppelbesteuerungsabkommen
Umsatzsteuer:
- Beantragung deutscher Umsatzsteueridentifikationsnummer (USt-ID.: “DE”) (www.bzst.de/DE/Untern…_node.html)
- Rechnungsstellung: Ohne USt an Unternehmer/in mit bestätigter ausländischer USt-ID
- Besonderheiten bei Kleinunternehmer/innen (Sondersignal des Finanzamts erforderlich)
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