Du durchläufst ein Insolvenzverfahren meist ja für einen Neustart, sodass du nicht nur einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellst. Du musst direkt auf Seite 1 des Insolvenzantrages das Kreuz bei “Antrag auf Restschuldbefreiung” setzen (§ 287 InsO). Schließlich möchtest du nach dem Verfahren ja von den bestehenden “Restschulden” befreit werden.
Diesen Antrag kannst du mit einem sogenannten Eigenantrag verbinden: Wenn also deine Krankenkasse oder das Finanzamt einen Fremdantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über dein Vermögen stellen, solltest du “auf jeden Fall einen Eigenantrag hinterherschieben”.
Einen solchen Antrag kannst du alle zehn Jahre stellen.
Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?
Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden