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Jetzt möchte auch noch eine Berufsgenossenschaft Geld von mir. Wofür eigentlich?

1 Person fragt sich das

Ich kann mich nicht erinnern, dass ich mich da Mitglied geworden wäre.

Mitgliederfrage (via VGSD)
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2 Antworten

Akzeptierte Antwort

Wenn man Angestellte hat, ist man zur Anmeldung bei einer BG verpflichtet und muss auch Beiträge (= Unfallversicherung für Mitarbeiter) entrichten. Als Unternehmer besteht keine Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen für sich selbst.

Eine freiwillige Zahlung ist möglich.

Ilona Nitzsche
Ilona Nitzsche
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Akzeptierte Antwort

An sich ist die Berufsgenossenschaft bzw. die gesetzliche Unfallversicherung für dich als ArbeitgeberIn eine super Sache. Denn eine Kernaufgabe der Unfallversicherung stellt die sogenannte Ablösung der Unternehmerhaftung dar: Ohne sie wärst du in vielen Fällen zum Schadensersatz verpflichtet, wenn sich aus den betrieblichen Risiken Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten bei deinen Angestellten ergeben. Die Durchsetzung solcher Ansprüche würde jedoch massiv den Betriebsfrieden gefährden, wenn Angestellte gegen ihren Arbeitgeber oder Arbeitskollegen zivilrechtliche Prozesse führen müssten. Daher sind Unternehmen und Betriebsangehörige nur noch dann zum Ersatz des Personenschadens verpflichtet, wenn sie den Versicherungsfall vorsätzlich herbeigeführt haben.

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