Die erste Möglichkeit, Freiberuflichkeit und eine Genossenschaft zu vereinen, besteht darin, dass eine Person weiterhin freiberuflich tätig ist und einen Lieferungsvertrag mit der Genossenschaft hat. Dabei gibt die Person einen Teil ihres Verdienstes an die Genossenschaft ab, die im Gegenzug bestimmte Leistungen übernimmt. Die Genossenschaft kann beispielsweise eine betriebliche Altersvorsorge für ihre Mitglieder einrichten. Die Gestaltung dieser Zusammenarbeit ist relativ flexibel.
Die zweite Möglichkeit besteht darin, dass die Genossenschaft selbst Leistungen für ihre Mitglieder erbringt und dafür Geld von den Mitgliedern einnimmt. Wenn die Genossenschaft mehr Geld einnimmt als nötig, kann die Mitgliederversammlung beschließen, dass dieses Geld als steuerfreie Rückvergütung an die Mitglieder zurückgeführt wird. Somit hat die Genossenschaft Kostenkontrolle und kann sowohl als verlängerte Werkbank dienen, um Aufgaben auszulagern, als auch als Vertriebsorganisation, die Arbeit vermittelt.
Beides kann in einer Genossenschaft vereint werden.
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