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Kann ich als selbständige Einzelunternehmerin alle Käufe auf privat OHNE E-Rechnung tätigen und diese dann in die Buchhaltung einbeziehen?

1 Person fragt sich das

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1 Antwort

Akzeptierte Antwort

Dann ist spätestens 2028 der Vorsteuerabzug futsch: In Fällen, in denen eine E-Rechnung verpflichtend ist, erfüllt auch nur diese die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug.
Unter Randzeichen 45-50 des BMF-Rundschreiben-Entwurfs zur E-Rechnung ist das genauer beschrieben::
www.bundesfinanzministerium.de­/Content/D­…onFile&v=6

Dr. Andreas Lutz
Dr. Andreas Lutz
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