Wenn die Klage schon zugestellt ist, muss der Schuldner für die Kosten aufkommen. Es würde als erledigt erklärt werden und die Kosten werden reduziert. Da der Schuldner Anlass gegeben hat zu klagen, muss dieser auch für die anfallenden Kosten aufkommen Ich habe versucht die Antwort des Experten kompakt zusammenzufassen, empfehle dir aber den Mitschnitt selbst anzuschauen oder anzuhören.
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