Moin,
grundsätzlich steht bei Umwandlung einer bereits nebenberuflich ausgeübten Tätigkeit in eine hauptberufliche Selbständigkeit dieser Tatbestand nichts im Wege. Allerdings wird gesondert geprüft, ob die sogenannte Eigenleistungsfähigkeit zeigt, dass die Kosten für die private Lebensführung und Sozialversicherung sichergestellt werden können. Im Klartext: Erzielen Sie bereits in der Anlaufphase genügend Umsatz, kann Ihr Antrag deswegen ablehnt werden, weil der Gründungszuschuss kein "nice to have" ist und ein Mitnahmeeffekt vermieden werden soll.
Es wird also auf Ihre Planungsrechnungen, besonders für das 1. Geschäftsjahr, ankommen, wie sich das Verhältnis von Umsatz und Kosten verhält, um dann die Lücke zu zeigen, die man noch vermeintlich benötigt, um die privaten Kosten zu decken. Es macht aber wenig Sinn der Agentur zu zeigen, dass ausgerechnet im 7. Monat, nach Auslaufen des GZ, plötzlich der Rubel rollt.
Positiv wirkt sich natürlich aus, dass Sie in keine vermeintlich fremde Sphäre eindringen, sondern Erfahrungen als nebenberuflich Selbstständiger vorweisen können.
Hier ist Feintuning gefragt, lassen Sie sich daher professionell beraten, aber, wenn ich mir erlauben darf, bitte nicht von einem Steuerberater, sondern von jemanden, der das hauptberuflich ausübt, viel Erfolg!
Einen schönen Gruß,
Markus Hübner
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