Solche Bewirtungen sind durchaus möglich. Es dürfte die ügliche Regel für Bewirtungskosten gelten - erst recht, wenn die Feier in einem Restaurant stattfindet: Von der Steuer absetztbar sind zwar 100% der Mehrwertsteuer, aber nur 70% der Netto-Bewirtungskosten. Anders als bei eigenen Angestellten gibt es keine feste Obergrenze, aber die Ausgabe sollte angemessen sein. Was "angemessen" ist, ist im Zweifel Verhandlungssache. Ein Uralt-Urteil vom 5.1.1994 des Finanzgerichts Hamburg nannte mal 100 Euro pro Gast als Obergrenze, aber mit der Inflation dürfte das heute näher an 200 Euro liegen.
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