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Kann ich die Kosten einer Weihnachtsfeier für/mit meinen Kunden steuerlich absetzen?

1 Person fragt sich das

Ich bin selbstständig in der IT und betreue die Websites von kleinen Unternehmen (z.B. Einzelhändler, Gastro). Für meine engsten Kunden plane ich eine kleine Weihnachtsfeier. Kann ich als Soloselbstständiger die Kosten dafür als Betriebsausgabe steuerlich geltend machen? Welche Regelungen gelten in diesem Fall?

Mitgliederfrage (via VGSD)
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1 Antwort

Akzeptierte Antwort

Solche Bewirtungen sind durchaus möglich. Es dürfte die ügliche Regel für Bewirtungskosten gelten - erst recht, wenn die Feier in einem Restaurant stattfindet: Von der Steuer absetztbar sind zwar 100% der Mehrwertsteuer, aber nur 70% der Netto-Bewirtungskosten. Anders als bei eigenen Angestellten gibt es keine feste Obergrenze, aber die Ausgabe sollte angemessen sein. Was "angemessen" ist, ist im Zweifel Verhandlungssache. Ein Uralt-Urteil vom 5.1.1994 des Finanzgerichts Hamburg nannte mal 100 Euro pro Gast als Obergrenze, aber mit der Inflation dürfte das heute näher an 200 Euro liegen.

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