Eine pauschale Aussage dazu gibt es nicht.
Zuerst einen prüfenden Blick in den geschlossenen Verlag-oder Autorenvertrag unter
a) Vertragsgegenstand
b) Rechteeinräumung
c) Honorar
d) Lieferbarkeit
werfen, ob dort explizit eine Vereinbarung getroffen wurde und welche.
Danach dementsprechend eine Rechterückgabe aller Verlagsrechte (Hauptrecht und Nebenrechte) an den Rechteinhaber/Autor erbitten.
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