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Kann ich eine Zweitwohnung mieten und steuerlich geltend machen, wenn ich diese (ausschließlich) für freiberufliche Zwecke nutze?

1 Person fragt sich das

Hallo zusammen,

ich bin nebenberuflich als Coach, Referent und Berater tätig und wohne mit meiner Frau und zwei Kindern in einer 60qm-Mietwohnung. Da ich zuhause in der Regel wegen Platzmangel und Lärm / Störungen keine langen Online-Termine abhalten kann, habe ich die Idee eine Ein- oder Zwei-Zimmer-Wohnung zu mieten, die ich für meine freiberufliche Tätigkeit nutzen will. Nun frage ich mich, inwiefern ich in so einem Fall die Ausgaben für die Zweitwohnung steuerlich geltend machen kann. Weiß jemand etwas dazu?

Eine andere Frage, die mich beschäftigt ist: Dürfte ich in der Wohnung Präsenz-Coachings oder -Seminare anbieten? Ich bin vor allem online tätig bzw. bei meinen Kund*innen vor Ort. Perspektivisch frage ich mich, ob dies möglich wäre, um mein Angebot zu erweitern und Sachen anzubieten, auf die ich große Lust habe. Braucht es hierzu zwingend eine Genehmigung durch den Vermieter, sofern keine Ruhestörung entsteht, oder durch andere Institutionen/Behörden?

Vielen Dank im Voraus und herzliche Grüße
Felix

Felix Popescu
Felix Popescu
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2 Antworten

Akzeptierte Antwort

Die Steuerfrage kann im Grunde nur ein Steuerberater sicher beantworten. Aber ich denke wenn Deine reine Tätigkeit da stattfindet, sind es Deine Geschäftsräume und voll absetzbar. Bei einer Firma wäre es ja auch so.

Meinst Du mit den Coachings in der Wohnung Einzelpersonen, die Dich besuchen oder Gruppen?

Frank Hissen
Frank Hissen
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Akzeptierte Antwort

Interessant wäre, ob sich die "Wohnung" in einem reinen Wohngebiet oder in einem Mischgebiet befindet.
Eine freiberufliche Praxis mit Parteiverkehr ist nur in letzterem möglich. Zusätzlich müssen dann weitere Auflagen, wie z. B. genügend Parkplätze erfüllt werden. Die städtischen Ämter beraten dazu.
Wenn kein Parteiverkehr nötig ist, handelt es sich um etwas dem "stillen Gewerbe" ähnliches. Dazu gibt es im Internet Ratschläge. Dann wäre es leichter.

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