Es ist nicht ausreichend, wenn man vorweisen kann, das man Personal gesucht hat, aber sie nicht eingestellt hat. Da alles über die Betriebsnummer abgerechnet wird, muss ein tatsächliches Arbeitsverhältnis vorliegen und Lohn gezahlt werden, sagt Dr. Paul. Ich habe versucht die Antwort des Experten kompakt zusammenzufassen, empfehle dir aber den Mitschnitt selbst anzuschauen oder anzuhören.
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