Also ich nehme an, dass es sich um Arnsberg handelt (Arnberg habe ich im Internet nicht gefunden). Dann handelt es sich um das Bundesland Nordrhein-Westfahlen.
Die Neustarthilfe unterliegt dem Verwaltungsverfahrensrecht. Danach hat ein Sachbearbeiter auch einen Ermessensspielraum (§40); dieser ist aber sehr eng gefasst.
Du könntest also versuchen mit dem Sachbearbeiter zu sprechen; aber verliere nicht die Frist des Einspruchs aus dem Auge - damit du noch die Möglichkeit hast rechtlich dagegen vorzugehen.
Im übrigen gebe ich dir Recht; auch in Berlin haben die Emails die an zwei meiner Mandaten geschickt wurden keinen vertrauenswürdigen Eindruck hinterlassen. Wenn dort nicht die korrekte Vorgangsnummer genannt worden wäre, dann hätten meine Mandanten diese Emails nicht als bare Münze genommen.
Hier noch der Link zu dem Verwaltungsverfahrensrecht von Nordrhein-Westfahlen: recht.nrw.de/lmi/owa/b…9100236151
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