Zum Inhalt springen
Mitglied werden

Kann ein Schlussbescheid zur Neustarthilfe aufgehoben und korrigiert werden?

2 Personen fragen sich das

Liebe Mitglieder,
hat jemand Erfahrunge damit, ob eine Schlussbescheid zur Neustarthilfe noch mal revidiert werden kann, jenseits von einer Klage vor dem Verwaltungsgericht? Zum Sachverhalt:

Ich habe im Februar 2021 Neustarthilfe beantragt, die wurde ausgezahlt. Im November habe ich fristgemäß die Endabrechnung erstellt. Jetzt ich mir was ganz Dummes passiert:
Ich habe die Angelegenheit aus dem Augen verloren und geistig ad acta gelegt. Der Regierungsbezirk Arnberg hat mich vier Mal per Mail angeschrieben und um ergänzende Unterlagen gebeten. Ich habe diese nicht als Mails des Regierungsbezirks erkannt sondern sie für Fakes gehalten und ignoriert, da ich gebeten wurde, auf einen Link zu klicken (aus meiner Erinnerung heraus).. Zu der Zeit habe ich viele Fakes bekommen.
Gestern habe ich den Schlussbescheid bekommen mit der Aufforderung, wegen fehlender Mitwirkung den kompletten Betrag zurück zuzahlen. Ich möchte jetzt den Sachbearbeiter kontaktieren mit der Bitte, den Bescheid aufzuheben, da ich selbstverständlich zur Mitwirkung bereit bin.
Meine Frage: Gibt es Erfahrungen dazu, ob so ein Schlussbescheid aufgehoben werden kann und wenn ja, wie kann ich das am besten angehen?

Kommentar schreiben
Abbrechen

Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?

Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden

2 Antworten

Akzeptierte Antwort

Also ich nehme an, dass es sich um Arnsberg handelt (Arnberg habe ich im Internet nicht gefunden). Dann handelt es sich um das Bundesland Nordrhein-Westfahlen.
Die Neustarthilfe unterliegt dem Verwaltungsverfahrensrecht. Danach hat ein Sachbearbeiter auch einen Ermessensspielraum (§40); dieser ist aber sehr eng gefasst.
Du könntest also versuchen mit dem Sachbearbeiter zu sprechen; aber verliere nicht die Frist des Einspruchs aus dem Auge - damit du noch die Möglichkeit hast rechtlich dagegen vorzugehen.

Im übrigen gebe ich dir Recht; auch in Berlin haben die Emails die an zwei meiner Mandaten geschickt wurden keinen vertrauenswürdigen Eindruck hinterlassen. Wenn dort nicht die korrekte Vorgangsnummer genannt worden wäre, dann hätten meine Mandanten diese Emails nicht als bare Münze genommen.

Hier noch der Link zu dem Verwaltungsverfahrensrecht von Nordrhein-Westfahlen: recht.nrw.de­/lmi/owa/b­…9100236151

Kommentar schreiben
Abbrechen

Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?

Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden

Akzeptierte Antwort

Viele Dank für ihre Antwort und den Link: Das war genau meine Idee, den Kontakt mit dem Sachbearbeiter zu suchen.

Viele Grüße aus Dortmund im Regierungsbezirk Arnsberg

Kommentar schreiben
Abbrechen

Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?

Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden

Anmeldung benötigt

Um eine Frage zu beantworten, melde dich bitte zunächst an.
Wenn du noch kein Konto hast, kannst du dich hier kostenlos registrieren.

Antwort zu dieser Frage schreiben
      Alle Angaben verstehen sich ohne Gewähr, unabhängig ob Fragen von Mitarbeitern oder Mitgliedern beantwortet werden.
      Zu keiner Zeit findet eine rechtsverbindliche Beratung statt.
      Zum Seitenanfang

      #

      #
      # #